Liebe Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Thüringen,
hier findet ihr alle Anträge und Bewerbungen zur ersten Landesmitgliederversammlung (LMV) der GRÜNEN JUGEND Thüringen 2025, die am 24./25. Mai in Erfurt stattfinden wird.
Reicht eure Anträge bitte hier ein. Dafür gelten folgende Fristen:
Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge: Sa. 09. Mai 2025, 23:59 Uhr
Andere Anträge: Do. 22. Mai 2025, 23:59 Uhr
Änderungsanträge: keine Frist
Bewerbungen: keine Frist
In begründeten Dringlichkeitsfällen können Anträge auch noch nach der jeweiligen Frist eingereicht werden - die Dringlichkeit wird von der LMV bestätigt oder abgewiesen.
Bitte stellt zu Rechtschreib- und Grammatikfehlern keine Änderungsanträge. Dies sind redaktionelle Änderungen, die noch im Nachhinein vorgenommen werden können. Gleiches gilt für die Verwendung gendersensibler Sprache.
Wenn ihr Anträge stellt, versucht bitte eine Zusammenfassung in einfacher Sprache ans Ende des Antrags zu schreiben. Dadurch sind Anträge für mehr Menschen verständlich.
Alle weiteren Informationen zur LMV, insbesondere für die Anmeldung findet auf unser Website.
Die aktuellen Regeln könnt ihr hier einsehen: Satzung und Wahlordnung und Finanzordnung
Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Änderungsanträgen zu bestehenden Satzungsänderungsanträgen:
Technisch bedingt ist der normale Modus, bei dem Satzungsänderungsanträge als eigene Anträge mit Änderungen an einem hinterlegten Satzungstext angelegt werden nicht möglich. Deshalb ist es wiederum nicht möglich über Antragsgrün Änderungsanträge an die diversen Satzungsänderungsanträge selbst zu stellen. Selbstverständlich ist es trotzdem möglich normale Änderungsanträge bis zur Öffnung des Tagesordnungspunktes auf der LMV zu stellen. Macht das bitte technisch indem ihr an der selben Stelle im jeweiligen Antrag einen eigenen Änderungsantrag stellt. Wir behandeln diese Anträge an die gleichen Stellen nach Satzungsfrist auf der LMV dann als Änderungsanträge an die davor gestellten Anträge.
Also bspw.: Bei den Änderungen zur Landes-Awareness-Gruppe findest du eine Änderung im Antrag S6Ä2 vom Landesvorstand zu weitgehend und willst deshalb einen Absatz etwas anders formulieren. -> Du stellst einen eigenen Änderungsantrag zu S6 in dem du an der gleichen Stelle deine eigene Formulierung verwendest. Dieser Antrag wird nicht selbstständig behandelt, sondern als Änderungsantrag zum Satzungsänderungsantrag des Landesvorstandes.
Wenn du fragen zu dieser - leider komplizierten - Vorgehensweise hast, melde dich sehr gerne bei Thomas (thomas.schaefer@gj-thueringen.de oder über den Kontakt in der Telegram-Gruppe)