| Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.05.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.05.2026, 23:43 |
S2: Strecken-Nachweis bei Erstattung von Auto-Fahrten
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND
Thüringen wie folgt zu ändern. Die Änderung wird am Tag nach der
Beschlussfassung wirksam.
Nach § 12 Abs. 8 Satz 4 wird folgender Satz eingefügt: „Ab einer Strecke von 20
km ist ein geeigneter Nachweis über die Länge der Fahrtstrecke vorzulegen.“
Begründung
** Einfache Sprache **
Wie ist die aktuelle Regel?
GJ-Mitglieder können sich in bestimmten Fällen die Kosten für Autofahrten erstatten lassen.
Die Erstattung ist abhängig von der Länge der gefahrenen Strecke.
Aktuell ist nicht vorgeschrieben, dass man diese Länge nachweisen muss.
Warum ist das ein Problem?
Der*die Schatzmeister*in kann nicht wissen, ob die angegebene Länge wahr ist.
Es ist ein Nachweis nötig.
Was soll geändert werden?
Für Autofahrten soll man nun die Länge der Fahrt nachweisen.
Das kann man zum Beispiel mit einem Ausdruck von einem Routen-Planer machen.
Die Regel ist aber nicht praktisch für kurze Einkäufe oder Transporte, zum Beispiel bei einer Veranstaltung in Erfurt.
Deswegen soll die Regel nur gelten, wenn man mindestens 20 Kilometer gefahren ist.
