| Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.05.2026, 23:47 |
S3: Anpassung der Anforderungen an den Haushalt
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND
Thüringen wie folgt zu ändern. Die Änderung wird am Tag nach der
Beschlussfassung wirksam.
(1) § 3 Abs. 3 wird aufgehoben.
(2) Die Nummerierung der auf den § 3 Abs. 3 folgenden Absätze sowie Verweise auf
diese werden entsprechend angepasst.
Begründung
** Einfache Sprache **
Wie ist die aktuelle Regel?
Aktuell gibt es eine grobe Struktur für den Haushalts-Plan.
Wenn der Haushalts-Plan erstellt wird, muss man sich an diese Struktur halten.
Warum ist das ein Problem?
Es gibt zwei Probleme.
1.
Die Struktur passt nicht zur Aufteilung im Programm, das für die Buchhaltung benutzt wird („SHERPA Finanzbuchhaltung“).
Dadurch ist es schwierig, die Buchhaltung an den Haushalt anzupassen.
2.
Die Struktur ist zu fest.
Sie kann nicht geändert oder erweitert werden, wenn das notwendig ist.
Dafür muss immer die Finanz-Ordnung geändert werden.
Was soll geändert werden?
zu (1):
Wir entfernen die Struktur aus der Finanz-Ordnung.
Dann kann sie leichter geändert oder erweitert werden.
Die aktuelle Struktur kommt vermutlich von den Vorgaben der Staats-Kanzlei.
Wir müssen den Vorgaben aber aktuell nicht folgen.
Wenn wir wieder gefördert werden, kann der Haushalts-Plan ganz einfach wieder an die Vorgaben angepasst werden.
Die Finanz-Ordnung vom Bundes-Verband und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen haben auch nicht so eine Regel.
zu (2):
Die Nummerierung ändert sich.
Der Inhalt ändert sich nicht.
