| Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 20.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.05.2026, 15:15 |
S5: Überarbeitung Ausschlussklauseln zur Besetzung des Landesvorstandes
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Satzung der GRÜNEN JUGEND
Thüringen wie folgt zu ändern. Die Änderung wird am Tag nach der
Beschlussfassung wirksam.
Änderung 1:
§ 6 Nr. 5 Satz 3 wird ersetzt durch:
“Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Landesvorstand der GJTh und einem anderen
Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND, im Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND oder von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Europaparlament, im Deutschen Bundestag oder einem
Landesparlament schließt sich ebenso aus, wie ein berufliches oder finanzielles
Abhängigkeitsverhältnis zur GJTh.”
Änderung 2:
§ 6 Nr. 5 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen.
Begründung
Die Änderungen im ersten Satz sind nur eine Umsortierung und sprachliche Verfeinerung, die inhaltliche Sprünge zwischen Landesebene und Bundesebene verhindern sollen.
Die vorliegende Streichung unter Beschlusspunkt 2 nimmt eine Änderung der Satzung der 1. Landesmitgliederversammlung 2023 zurück, die finanzielle Abhängigkeitsverhältnisse von Landesvorstandsmitgliedern zu Grünen Politiker*innen und Strukturen verhindern wollte. Die Änderung wurde in einer Zeit vorgenommen, in der nicht absehbar war, dass der Landesvorstand nicht vollständig besetzt oder sogar nur als Geschäftsführender Vorstand besetzt werden könnte. Vor dem Hintergrund wurde der Personenbereich, wer für den Landesvorstand kandidieren oder Mitglied des Landesvorstands sein kann eingeschränkt. Derartige Einschränkungen haben durchaus ihre Berechtigung, um die politische Unabhängigkeit der GRÜNEN JUGEND Thüringen sicherzustellen. Sie verlieren aber ihren Sinn, wenn sie die Handlungsfähigkeit der GRÜNEN JUGEND Thüringen gefährden. Wir befinden uns aktuell in einer Situation, in der nicht sichergestellt ist, dass interne Gremien wie der Landesvorstand oder unsere Kreisvorstände besetzt werden können. Auf Landesebene ist es wichtig, eine möglichst hohe Offenheit für Kandidaturen zu haben, um mindestens die Besetzung des geschäftsführenden Vorstands, auch in den kommenden Jahren sicherzustellen. Unsere Mitgliedschaft ist von politisch interessierten Schüler*innen, Student*innen und Auszubildenden geprägt. Es ist verständlich, wenn gerade politisch interessierte Student*innen, die ihr Studium querfinanzieren wollen, das mit einem Nebenjob im politischen Betrieb machen. Die aktuelle Klausel schließt auch Praktika, die beispielsweise als bezahlte Pflichtpraktika im Rahmen eines Sozial- oder Politikwissenschaftlichen Studiums verlangt werden aus. Die Querfinanzierung des eigenen Studiums oder auch Ehrenamtes über die Beschäftigung bei Grünen Abgeordneten oder Strukturen ist dabei insgesamt nicht unüblich. Sehr regelmäßig arbeiten auch Bundesvorstandsmitglieder in Büros von Bundestagsabgeordneten. Diese sind von der bisherigen Klausel zudem nicht erfasst. Auch in Thüringen haben bereits mehrere Landesvorstandsmitglieder bei oder für grüne Politiker*innen und Strukturen gearbeitet oder tuen dies auch jetzt. Eine Ausschlussklausel wäre in diesem Fall wahrscheinlich nicht zugunsten des Landesverbandes ausgegangen.
Die Satzung ist insbesondere dafür da die Leitplanken für die Entscheidungsfähigkeit der Mitgliederversammlung festzulegen. Wir als Antragsteller*innen halten es für die Verantwortung der Mitgliederversammlung zu bewerten, ob ein Beschäftigungsverhältnis ein ausschlaggebender Grund ist einer Personalie nicht zuzustimmen. Unsere Satzung sieht zudem die Möglichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums auch gegen einzelne Landesvorstandsmitglieder (§8 Nr. 9) vor.
In aller Kürze gilt: Wer sich engagieren will, die*der soll es auch können. Wenn es dazu Bedenken gibt sind unsere Mitglieder fähig, sich dagegen zu wehren.
Erklärung in einfacher Sprache
Der Antrag will die Regeln ändern, wer im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Thüringen mitarbeiten darf.
Manche Menschen arbeiten für die grüne Partei oder Politiker*innen. Wer das tut, darf momentan nicht im Landesvorstand sein.
Diese Regel soll nun geändert werden.
Die Begründung dafür ist:
Es wird immer schwieriger, genug Menschen für den Landesvorstand zu finden.
Viele Mitglieder interessieren sich für Politik. Manche wollen neben dem Studium oder der Schule Geld verdienen. Deshalb wollen sie im politischen Bereich arbeiten.
Manche Mitglieder wollen ein Praktikum machen. Manche müssen ein Praktikum für das Studium machen. Auch wer ein bezahltes Praktikum bei Grünen macht, darf nicht im Landesvorstand sein.
Dadurch könnten engagierte Menschen nicht kandidieren, obwohl sie sich einbringen wollen.
Die Leute, die den Antrag stellen sagen:
Die politische Unabhängigkeit der GRÜNEN JUGEND bleibt wichtig.
Aber wichtiger ist momentan, dass der Verband arbeitsfähig bleibt. Genug Menschen müssen Verantwortung übernehmen.
Eine Arbeit kann zu einem Interessenskonflikt führen. Aber die Mitgliederversammlung soll selbst entscheiden, wer für ein Amt geeignet ist.
Wenn Mitglieder mit der Arbeit eines Vorstandsmitglieds unzufrieden sind, gibt es bereits Möglichkeiten, die Person wieder abzuwählen.
Kurz gesagt:
Mehr Menschen sollen für den Landesvorstand kandidieren dürfen – auch wenn sie nebenbei im grünen politischen Umfeld arbeiten oder dort Praktika machen.
