| Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Nikolaus Fritzsche |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 28.05.2026, 23:34 |
S7: Satzungsänderung zum Prozedere der Mitgliederaufnahme
Antragstext
Satzung §3 Mitgliedschaft, Artikel 3
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem
Landesvorstand erklärt. Der betroffene Kreisvorstand wird über Anträge und
Beitritte informiert. Der Landesvorstand entscheidet nach Absprache mit dem
Kreisvorstand über den Antrag . Der Landesvorstand kann diesen Antrag begründet
zurückweisen. Gegen eine Zurückweisung kann bis einschließlich der nächsten
Landesmitgliederversammlung (LMV) schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Gegen die Entscheidung kann beim Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundesverband
Widerspruch eingelegt werden
Begründung
Der Kreisverband ist der Ort, wo Mitglieder primär aktiv sind. Daher ist eine Absprache mit den verantwortlichen Menschen vor Ort wichtig. Kreisvorstände kennen die Situation des Kreisverbands am besten und können etwaige Bedenken besser einschätzen. Kreisvorstände sollen daher die Möglichkeit haben, bei Beitrittsersuchen ihre Perspektive einbringen zu können. Die Absprache des Landesvorstands mit den Kreisverständen ist verpflichtend, aber nicht näher geregelt. Um das Prozedere dahingehend zu spezifizieren soll der die Mitgliedschaft regelnde §3.3 um die unterstrichenen Sätze ergänzt werden.
Erklärung in einfacher Sprache
Der Landesvorstand sagt gerade alleine, wer Mitglied werden kann. Ein Kreisverband kann nichts dazu sagen. Mitglieder sind meistens in den Orten aktiv. Deshalb sollten Kreisverbände mitentscheiden können. Die neuen Sätze sind unterstrichen. Sie regeln das neue Vorgehen.
