| Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 11.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.05.2026, 23:38 |
S1: Ladungs- und Antrags-Fristen für die Landes-Mitglieder-Versammlungen
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Satzung der GRÜNEN JUGEND
Thüringen wie folgt zu ändern. Die Änderung wird am Tag nach der
Beschlussfassung wirksam.
Änderung 1:
§ 6 Nr. 1 Satz 2 wird ersetzt durch: „Sie wird mit einer Ladungsfrist von vier
Wochen unter Angabe der Tagesordnung, der vorliegenden Anträge und mit
Stellenbeschreibungen für zur Wahl stehende Ämter einberufen.“
Änderung 2:
§ 6 Nr. 12 Satz 2 wird ersetzt durch: „Die Antragsfrist für Satzungs- und
Finanzordnungsänderungen beträgt drei Wochen.“
Änderung 3:
§ 6 Nr. 12 Satz 3 wird ersetzt durch: „Zu Änderungsanträgen zu Satzung und
Finanzordnung können Änderungsanträge gestellt werden; die Antragsfrist beträgt
für diese sieben Tage. Auf die Fristen für Änderungsanträge zu Satzung und
Finanzordnung sowie zu Änderungsanträgen zu diesen ist mit der Einladung zur LMV
hinzuweisen.“
Änderung 4:
§ 6 Nr. 3 Satz 1 wird ersetzt durch: „Anträge können bis sieben Tage vor der LMV
eingereicht werden.“
Änderung 5:
§ 6 Nr. 3 Satz 2 wird ersetzt durch: „Zu Anträgen können Änderungsanträge
gestellt werden; die Antragsfrist beträgt für diese drei Tage.
Dringlichkeitsanträge und Änderungsanträge zu diesen unterliegen keinen Fristen,
bedürfen allerdings einer Begründung der Dringlichkeit, welche von der LMV
anerkannt werden muss.“
Begründung
** Einfache Sprache **
Eine Landesmitgliederversammlung (LMV) zu organisieren, ist für den Landesvorstand (LaVo) sehr aufwändig.
Der LaVo muss nicht nur die Veranstaltung planen.
Er muss auch Anträge verhandeln.
Das führt oft zu einer Überlastung der ehrenamtlichen Mitglieder.
Besonders betroffen sind LaVos, die nicht vollständig besetzt sind.
Außerdem beeinflussen die aktuellen Fristen für Anträge die Qualität der LMVen.
Der LaVo ist während der Veranstaltung oft so eingespannt, dass er kaum noch andere Aufgaben übernehmen kann.
Was soll sich ändern?
Mit dem Antrag werden die Fristen für Anträge verlängert.
Das soll die Arbeit des LaVo vor der LMV entlasten.
Außerdem werden Fristen für Änderungsanträge eingeführt.
Das ist in vielen anderen Landesverbänden schon üblich.
Hier die geplanten Änderungen im Detail:
- Ladungsfrist für die LMV wird von 3 auf 4 Wochen erhöht.
- Frist für Änderungsanträge zu Satzung und Finanzordnung wird von 2 auf 3 Wochen verlängert.
- Änderungsanträge zu Änderungsanträgen zu Satzung und Finanzordnung sind 7 Tage vor der LMV möglich.
- Frist für sonstige Anträge wird von 2 auf 7 Tage verlängert.
- Änderungsanträge zu sonstigen Anträgen sind 3 Tage vor der LMV möglich.
Was bedeutet das für unsere Debatten?
Für uns in der GJ sind Debatten besonders wichtig.
Deshalb braucht es mehr Möglichkeiten, Anträge schon vor der LMV zu besprechen.
Die längeren Fristen helfen dabei:
- Anträge können besser in Kreisverbänden diskutiert werden.
- Änderungsanträge können geordneter mit den Antragstellenden verhandelt werden.
- Falls sich auf der LMV noch Änderungen ergeben, können diese trotzdem kurzfristig von den Einreicher*innen übernommen werden.
Wie wird abgestimmt?
Der Landesvorstand wird auf der LMV beantragen, dass die Änderungen einzeln nacheinander abgestimmt werden.
(mit KI-Inhalten)
** Schwere Sprache **
Eine Landesmitgliederversammlung (LMV) zu organisieren, bedeutet einen sehr hohen organisatorischen Aufwand für den Landesvorstand (LaVo). Neben der eigentlichen Veranstaltung ist der LaVo auch für die Verhandlung von Anträgen zuständig. In Summe führt das aktuell regelmäßig zu einer Überbelastung der ehrenamtlich arbeitenden LaVo-Mitglieder. Nicht vollständig besetzte LaVos sind hiervon besonders stark betroffen. Darüber hinaus hat die aktuelle Regelung zu Antragsfristen Auswirkungen auf die Qualität der LMVen, denn der LaVo ist durch die Verhandlung der Anträge auch auf der Veranstaltung zum Teil stark eingespannt.
Mit dem Antrag sollen die Fristen für Anträge geändert und damit die Belastung des LaVo vor der LMV entzerrt werden. Darüber hinaus werden mit dem Antrag Fristen für Änderungsanträge eingeführt. Dies ist bereits bewährte Praxis in vielen anderen Landesverbänden, wie bspw. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Im Detail soll es folgende Änderungen geben:
- Erhöhung der Ladungsfrist für die LMV von 3 auf 4 Wochen,
- Erhöhung der Frist für Änderungsanträge zu Satzung und Finanzordnung von 2 auf 3 Wochen,
- Einführung der Möglichkeit für Änderungsanträge zu Änderungsanträgen zu Satzung und Finanzordnung mit einer Frist von 7 Tagen,
- Erhöhung der Frist für (sonstige) Anträge von 2 auf 7 Tage,
- Einführung der Möglichkeit für Änderungsanträge zu (sonstigen) Anträgen mit einer Frist von 3 Tagen.
Debatten sind besonders uns in der GJ wichtig. Deswegen braucht es auch stärkere Debattenangebote zu den gestellten Anträgen im Vorfeld der LMVen. Die Erhöhung der Frist für Anträge bietet hier auch eine Chance: Während Anträge derzeit oft nicht in Kreisverbänden diskutiert werden können, da sie erst zwei Tage vor der LMV eingehen, ermöglicht eine Antragsfrist von einer Woche die Debatte zu den Anträgen. Darüber hinaus können Änderungsanträge geordneter mit den Antragstellenden verhandelt werden. Sollte sich in der Debatte auf der LMV dringender Änderungsbedarf herausstellen, so bleibt eine Änderung des Antrags durch die Einreichenden weiterhin möglich.
Der Landesvorstand wird auf der LMV beantragen, die einzelnen Änderungen in der oben genannten Reihenfolge einzeln abzustimmen.
