| Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.05.2026, 14:26 |
A5: Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung
Antragstext
§1. Die LMV wählt eine Wahlkommission, das Präsidium und
die Protokollführung. Alles in offener Abstimmung. Außerdem entscheidet die LMV
zu Beginn über die Tagesordnung.
§2. Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang der Anträge und entscheidet
über das
Verfahren. Dabei gilt:
§2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
§2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer
Gegenrede.
Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
• Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
• Begrenzung der Redezeit
• Ende der Redeliste
• Schluss der Debatte
• Überweisung an den Landesvorstand
• Antrag zur Art der Debatte
• Antrag auf Personaldebatte
• Antrag auf Meinungsbild aller Anwesenden
• Antrag auf Meinungsbild aller Stimmberechtigten
• Antrag zur Art der Abstimmung
• Antrag auf Auszeit
• Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Antrag auf Rückholung
§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder
Änderungsanträge. Sie müssen dem Präsidium schriftlich oder digital vorgelegt
und von einem der Anwesenden eingebracht werden, die Einbringung per
Videobotschaft ist möglich. Für Reden zu eigenständigen Anträgen gilt eine
Redezeit von 5 Minuten, für Reden zu Änderungsanträgen und
Geschäftsordnungsanträgen eine Redezeit von 3 Minuten. Für die Einbringung von
Finanz/Haushaltsanträgen gilt eine Redezeit von 10 Minuten, sowie eine Minute
Zeit pro Frage für deren Beantwortung, für Gegenreden zu
Finanz/Haushaltsanträgen die reguläre Redezeit von 5 Minuten. Bei vorliegenden
Änderungs- und Ergänzungsanträgen schlägt das Präsidium der LMV eine
Verfahrensweise der Behandlung vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die
erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben.
§2.4. Ab fünf inhaltlichen Anträgen kann eine Antragspriorisierung erfolgen.
Dies geschieht durch einen Antrag an die Geschäftsordnung. Im Rahmen des Inhalts
dieses Antrags kann das Präsidium entscheiden, wie die Antragspriorisierung
durchgeführt wird.
§3. Das Präsidium besteht aus jeweils zwei Mitgliedern, die die Sitzung leiten
und die
Redeliste führen. Das Protokoll wird von einer dritten und ggf. vierten Person
übernommen.
§3.1. Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen. Das bedeutet, dass
Personen, die während des aktuellen Tagesordnungspunkts noch nichts gesagt
haben, auf der Redeliste unter Beachtung der FLINTA*Quotierung vorgezogen
werden.
§4. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Thüringen. Redeberechtigt sind alle Teilnehmer*innen der LMV.
§5. Die Bewerber*innen für die Wahl des Landesvorstands haben drei Minuten
Redezeit für
ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten für die Beantwortung von Fragen.
Alle
weiteren Bewerber*innen haben drei Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede
und eine
weitere Minute für die Beantwortung von Fragen. Die Anzahl der Fragen kann durch
das Präsidium oder auf GO-Antrag begrenzt werden.
§6. Für Änderungsanträge, Ergänzungsanträge und Bewerbungen existiert keine
Frist, außer
der, dass nach Abschließen eines TOPs Anträge zu diesem nur noch mithilfe eines
Rückholantrages gestellt werden können. Für Satzungs- und
Finanzordnungsänderungsanträge gilt entsprechend der Satzung eine Frist von zwei
Wochen. Für eigenständige Anträge eine Frist von zwei Tagen.
§7. Debatten zu Anträgen und Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro-und-
Kontra-
Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra-Beitrag, dabei
ist die
Einbringung des Antrages als Pro-Beitrag zu werten. Wenn durch GO-Antrag nicht
anders
beschlossen, sind alle anderen Debatten als offene Debatten zu führen.
Begründung
im Text
Antrag in einfacher Sprache
Der Antrag ist die Geschäftsordnung.
Das sind Regeln für die Landesmitgliederversammlung.
Hier steht wer reden darf.
Hier steht wie lange wir diskutieren.
Hier steht auch, wie wir Sachen beschließen.
Wenn du Fragen zu diesen Regeln hast, sprich gerne den Landesvorstand an. Du kannst auch das Präsidium fragen.
