Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2025 am 24./25.05 in Erfurt |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.05.2025, 23:10 |
S6: § 6 Nr. 7 LMV; § 10 Landes-Awareness-Gruppe
Antragstext
§ 6 Landesmitgliederversammlung
7. Mitglied der Landes-Awareness-Gruppe kann nur werden, wer Mitglied der GRÜNEN
JUGEND Thüringen ist. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der LandesAwareness-
Gruppe der GRÜNEN JUGEND Thüringen und im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND
Thüringen, Sprecher*in einer Ortsgruppe der GRÜNEN JUGEND Thüringen, einem
Kreis- oder dem Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, dem
Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, dem Vorstand eines anderen Landesverbandes
oder dem Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Europaparlament, dem
Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament oder einem Kommunalparlament
schließt sich ebenso aus, wie ein berufliches oder finanzielles
Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Thüringen. Die Landes-Awareness-Gruppe
besteht aus mindestens 50% FLINTA*. Es dürfen jeweils maximal zwei Mitglieder
der LAWA derselben Ortsgruppe angehören.
§ 10 Landes-Awareness-Gruppe
- Aufgabe der Landes-Awareness-Gruppe ist es, Ansprechpartner*innen für
Mitglieder und Aktive der GRÜNEN JUGEND Thüringen zu sein, insbesondere in
Fällen von sexistischer, inter- oder transfeindlicher Diskriminierung,
sexualisierter Gewalt oder Übergriffigkeiten sowie in Situationen der
Überforderung bei Erfüllung von Aufgaben für die GRÜNE JUGEND Thüringen
oder deren Ortsgruppen.
- Die Amtszeit der Landes-Awareness-Gruppe beträgt ein Jahr.
- Die Landes-Awareness-Gruppe ist unabhängig von allen Vorständen und
gewählten Strukturen der GRÜNEN JUGEND Thüringen sowie des Bundesverbandes
und anderen Landesverbänden der GRÜNEN JUGEND und nur den Mitgliedern der
GRÜNEN JUGEND Thüringen verpflichtet.
- Die Landes-Awareness-Gruppe hat nach ihrer Neuwahl einen Anspruch auf eine
durch den Landesverband finanzierte Schulung im Bereich der Beratung sowie
nach Bedarf auf weitere Schulungen.
- Die Landes-Awareness-Gruppe hat das Recht, bei Veranstaltungen der GRÜNEN
JUGEND Thüringen veranstaltungsbezogene Awareness-Gruppen einzusetzen, die
den Teilnehmenden der Veranstaltung vor Ort als Ansprechpartner*innen zur
Verfügung stehen.
Begründung
In diesem Antrag ist nur der bisherige Satzungstext hinterlegt. Damit werden Änderungsanträge am Satzungstext leichter nachvollziehbar. Änderungsanträge an gestellte Änderungsanträge sind technisch leider nicht möglich, stellt solche Änderungen bitte als eigene Änderungsanträge an diese Passage.
Änderungsanträge
- Ä1 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025), Eingereicht)
- Ä2 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025), Eingereicht)
- Ä3 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025), Eingereicht)
- Ä4 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025), Eingereicht)
- Ä5 (LaVo + Lina (dort beschlossen am: 24.05.2025), Eingereicht)