Die Ämter, durch die sich das Amt der Landes-Awareness-Personen ausschließt, wurden von §6 Abs. 7 in §10 als neuer Absatz 5 eingefügt und stark vereinfacht. Unter anderem damit man alle Informationen zu den Landes-Awareness-Personen gebündet vorfindet, stellen wir diesen Antrag. Des Weiteren war die Ämterauflistung sehr unübersichtlich und wurde nun vereinfacht. Sie schließt alle Personen in Haupt- beziehungsweise Ehrenämtern der GRÜNEN JUGEND und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus. Auch ein berufliches und finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zu GRÜNEN JUGEND ist ein Ausschlusskriterium.
Bei dem Anspruch auf Schulungen dieser Personen, schlagen wir vor, "im Bereich der Beratung" zu streichen. Diese Schulungen sollten so individuell wie auch die Vorkentnisse der Personen sein, weswegen wir es für ratsamer erachten, dort jegliche Arten von Schulungen offen zu halten.
Satzungsänderungsantrag: | § 6 Nr. 7 LMV; § 10 Landes-Awareness-Gruppe |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.05.2025, 20:07 |