§10 Abs. 1: Die aufgezählten Arten von Diskriminierung fassen nicht alle möglichen Diskriminierungsgründe ein, weswegen wir vorschlagen die Aufzählung zu streichen und durch "jegliche Art der Diskriminierung" zu ersetzen. Das ist inklusiver. Des Weiteren schlagen wir vor "sexualisierter Gewalt oder Übergriffigkeiten" zu streichen, da solche Vorfälle im Aufgabengebiet der Ombudsstelle der GRÜNEN JUGEND auf Bundesebene liegen. Die Landes-Awareness-Personen könnten und sollen dies nicht leisten müssen.
§10 Abs. 2: Wir empfehlen das Team auf 2 Mitglieder zu verkleinern, da in den letzten Jahren nie alle 5 Plätze besetzt worden waren. Thüringen ist ein kleiner Landesverband und viele unserer Mitglieder sind bereits in Ämtern, wodurch sie nicht Landes-Awareness-Personen werden können. Damit das Team funktionaler durch eine vollständige Besetzung ist, wollen wir es auf 2 Personen verkleinern. Da die Quotierung einzuhalten ist, muss eine Person eine FLINTA* sein.
§10 Abs. 3: Die Awareness-Personen werden traditionell immer auf der ersten LMV eines Jahres gewählt. Damit zukünftige Vorstände das auch wissen, wollen wir es in der Satzung ergänzen.
§10 Abs. 4: Hier ist eine redaktionelle Änderung.
§10 Abs. 5: Hier ist unter anderem eine redaktionelle Änderung. Bei dem Anspruch auf Schulung dieser Personen, schlagen wir vor, "im Bereich der Beratung" zu streichen. Diese Schulungen sollten so individuell wie auch die Vorkentnisse der Personen sein, weswegen wir es für ratsamer erachten, dort jegliche Art von Schulungen offen zu halten.
§10 Abs. 6: Wenn die Landes-Awareness-Personen bei Veranstaltungen anwesend sind, sollen sie dort Awarenessarbeit machen. Bei größeren Veranstaltungen, wie der LMV, werden sie durch weitere Personen unterstützt.
Satzungsänderungsantrag: | § 6 Nr. 7 LMV; § 10 Landes-Awareness-Gruppe |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.05.2025, 20:13 |