Veranstaltung: | 1. Landesmitgliederversammlung 2025 am 24./25.05 in Erfurt |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.05.2025, 08:53 |
S5: §6 Nr. 4 Landesmitgliederversammlung
Antragstext
a) Die LMV bestimmt über die Grundlinien für die politische und organisatorische
Arbeit des Landesverbandes; beschließt den Haushalt; beschließt das
Arbeitsprogramm; entscheidet über eingebrachte Anträge; beschließt und ändert
die Satzung, Geschäftsordnung und die Schiedsordnung; erkennt Ortsgruppen an;
nimmt Berichte entgegen; wählt und entlastet den Landesvorstand; wählt die
Landes-Awareness-Gruppe; wählt zwei Rechnungsprüfer*innen; wählt Vertreter*innen
für den Landesjugendring Thüringen (LJRT) e.V.; wählt zwei Beauftragte für die
Mitte-Ost-Arbeitsgruppe, wobei mindestens eine*r aus dem LaVo ist; wählt eine*n
Vertreter*in für den Landesparteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen; wählt
die Delegierten zu Landesdelegiertenkonferenzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thüringen; wählt eine*n Delegierte*n für den Bundesfinanzausschuss und vergibt
Voten, darunter ein Votum für den Beisitzer*innenposten im Landesvorstand von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
b) Diese*r Delegierte muss mit dem Schatzmeister*innenamt quotiert sein. Des
Weiteren müssen die Delegierten der GJTh für den Landesparteirat und die
Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, um
stimmberechtigt zu sein, Doppelmitglieder im Sinne von § 3 Nr. 2 dieser Satzung
sein. Gleiches gilt für Kandidierende auf das Votum der GJTh für den
Beisitzer*innenposten im Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen.
Begründung
In diesem Antrag ist nur der bisherige Satzungstext hinterlegt. Damit werden Änderungsanträge am Satzungstext leichter nachvollziehbar. Änderungsanträge an gestellte Änderungsanträge sind technisch leider nicht möglich, stellt solche Änderungen bitte als eigene Änderungsanträge an diese Passage.