Änderungen von S1 zu S1
Ursprüngliche Version: | S1 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 28.04.2025, 22:41 |
Neue Version: | S1 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 22.05.2025, 22:10 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 46 bis 51:
________c. Öffentlichkeitsarbeit,
________d. Veranstaltungen.
(4) Ist absehbar, dass der beschlossene Haushalt wesentlich überschritten wird, hat der*die Schatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt im nach Absatz 5 zuständigen Gremium einzubringen. Er*sie ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.
(4) Ist absehbar, dass der beschlossene Haushalt wesentlich überschritten wird, hat der*die Schatzmeister*in unverzüglich einen Nachtragshaushalt im nach Absatz 5 zuständigen Gremium einzubringen. Er*sie ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.