| Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GJ Thüringen (dort beschlossen am: 21.09.2026) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 21.09.2026, 19:48 |
S1: Fristen für Änderungsanträge an inhaltlichen Anträgen
Antragstext
§ 6 Nr. 3 Satz 2 wird ersetzt durch: „Zu Anträgen können Änderungsanträge
gestellt werden; die Antragsfrist beträgt für diese drei Tage.
Dringlichkeitsanträge und Änderungsanträge zu diesen unterliegen keinen Fristen,
bedürfen allerdings einer Begründung der Dringlichkeit, welche von der LMV
anerkannt werden muss.“
Begründung
Eine Landesmitgliederversammlung (LMV) zu organisieren, bedeutet einen sehr hohen organisatorischen Aufwand für den Landesvorstand (LaVo). Neben der eigentlichen Veranstaltung ist der LaVo auch für die Verhandlung von Anträgen zuständig. In Summe führt das aktuell regelmäßig zu einer Überbelastung der ehrenamtlich arbeitenden LaVo-Mitglieder. Nicht vollständig besetzte LaVos sind hiervon besonders stark betroffen. Darüber hinaus hat die aktuelle Regelung zu Antragsfristen Auswirkungen auf die Qualität der LMVen, denn der LaVo ist durch die Verhandlung der Anträge auch auf der Veranstaltung zum Teil stark eingespannt.
Mit dem Antrag sollen die Fristen für Anträge geändert und damit die Belastung des LaVo vor der LMV entzerrt werden. Darüber hinaus werden mit dem Antrag Fristen für Änderungsanträge eingeführt. Dies ist bereits bewährte Praxis in vielen anderen Landesverbänden, wie bspw. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hessen
