| Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Thüringen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2026, 10:31 |
A6: Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung
Antragstext
§1. Die LMV wählt eine Wahlkommission, das Präsidium und die Protokollführung.
Alles in offener Abstimmung. Außerdem entscheidet die LMV zu Beginn über die
Tagesordnung.
§2. Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang der Anträge und entscheidet
über das Verfahren. Dabei gilt:
§2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
§2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer
Gegenrede.
Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
• Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
• Begrenzung der Redezeit
• Ende der Redeliste
• Schluss der Debatte
• Überweisung an den Landesvorstand
• Antrag zur Art der Debatte
• Antrag auf Personaldebatte
• Antrag auf Meinungsbild aller Anwesenden
• Antrag auf Meinungsbild aller Stimmberechtigten
• Antrag zur Art der Abstimmung
• Antrag auf Auszeit
• Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Antrag auf Rückholung
§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder
Änderungsanträge.Sie müssen dem Präsidium schriftlich oder digital vorgelegt und
von einem der Anwesenden eingebracht werden, die Einbringung per Videobotschaft
ist möglich. Für Reden zu eigenständigen Anträgen gilt eine Redezeit von 5
Minuten, für Reden zu Änderungsanträgen und Geschäftsordnungsanträgen eine
Redezeit von 3 Minuten.
Für die Einbringung von Finanz/Haushaltsanträgen gilt eine Redezeit von 10
Minuten, sowie eine Minute Zeit pro Frage für deren Beantwortung, für Gegenreden
zu Finanz/Haushaltsanträgen die reguläre Redezeit von 5 Minuten. Bei
vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträgen schlägt das Präsidium der LMV
eine Verfahrensweise der Behandlung vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie
die erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben.
§2.4. Ab fünf inhaltlichen Anträgen kann eine Antragspriorisierung erfolgen.Dies
geschieht durch einen Antrag an die Geschäftsordnung. Im Rahmen des Inhalts
dieses Antrags kann das Präsidium entscheiden, wie die Antragspriorisierung
durchgeführt wird.
§3. Das Präsidium besteht aus jeweils zwei Mitgliedern, die die Sitzung leiten
und die Redeliste führen. Das Protokoll wird von einer dritten und ggf. vierten
Person übernommen.
§3.1. Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen. Das bedeutet, dass
Personen, die während des aktuellen Tagesordnungspunkts noch nichts gesagt
haben, auf der Redeliste unter Beachtung der FLINTA*Quotierung vorgezogen
werden.
§4. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Thüringen. Die Teilnahme an offenen Abstimmungen ist auch bei digitaler
Teilnahme möglich. Die Abstimmung bei geheimen Abstimmungen oder Personenwahlen
ist bei digitaler Teilnahme nicht möglich. Redeberechtigt sind alle
Teilnehmer*innen der LMV.
§5. Die Bewerber*innen für die Wahl des Landesvorstands haben fünf Minuten
Redezeit für ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten für die Beantwortung
von Fragen. Alle weiteren Bewerber*innen haben drei Minuten Redezeit für ihre
Vorstellungsrede und eine weitere Minute für die Beantwortung von Fragen. Die
Anzahl der Fragen kann durch das Präsidium oder auf GO-Antrag begrenzt werden.
§6. Für Satzungs- und Finanzordnungsänderungsanträge gilt entsprechend der
Satzung eine Frist von drei Wochen. Für Änderungsanträge an
Satzungsänderungsanträge gilt nach Satzung eine Antragsfrist von einer Woche.
Für eigenständige Anträge gilt eine Frist von einer Woche. Für Änderungsanträge
an eigenständige Anträge und Bewerbungen existiert keine Frist, außer der, dass
nach Abschließen eines TOPs Anträge zu diesem nur noch mithilfe eines
Rückholantrages gestellt werden können.
§7. Debatten zu Anträgen und Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro-und-
Kontra-Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra-
Beitrag, dabei ist die Einbringung des Antrages als Pro-Beitrag zu werten. Wenn
durch GO-Antrag nicht anders beschlossen, sind alle anderen Debatten als offene
Debatten zu führen.
Begründung
mündlich
Antrag in einfacher Sprache
Der Antrag ist die Geschäftsordnung.
Das sind Regeln für die Landesmitgliederversammlung.
Hier steht wer reden darf.
Hier steht wie lange wir diskutieren.
Hier steht auch, wie wir Sachen beschließen.
Wenn du Fragen zu diesen Regeln hast, sprich gerne den Landesvorstand an. Du kannst auch das Präsidium fragen.
