Es braucht einmal im Jahr einen Leitantrag. Dieser sollte ähnlich wie das Arbeitsprogramm auf Bundesebene auf der selben LMV wie die Wahlen verabschiedet werden. Damit hat der neue Landesvorstand einen klaren Auftrag.
Für die Kreis- und Landesebene ist es wichtig, klare Forderungen von Landesebene zu haben, die je nach Kompetenzen in Verhandlungen und Gesprächen genutzt werden können.
Durch diesen Änderungsantrag wird die bestehende Struktur der Leitanträge durch pragmatische und praxistaugliche Elemente ergänzt. Dem Verband fehlt es durch den wegfallenden Leitantrag im Frühling nicht an der Möglichkeit sich öffentlichkeitswirksam zu positionieren.
