Aufschlüsselung für Klarheit, Haushalt bisher nicht berücksichtigt.
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Thomas Schaefer (KV Erfurt) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 10.11.2025, 15:55 |
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Thomas Schaefer (KV Erfurt) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 10.11.2025, 15:55 |
§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder
Änderungsanträge. Sie müssen dem Präsidium schriftlich vorgelegt und von einemSie müssen dem Präsidium schriftlich oder digital vorgelegt und von einem
der Anwesenden eingebracht werden, dafür stehen fünf Minuten Redezeit zur
Verfügung; sie sollen dem Präsidium darüber hinaus digital vorgelegt werden.
der Anwesenden eingebracht werden. Für Reden zu eigenständigen Anträgen gilt eine Redezeit von 5 Minuten, für Reden zu Änderungsanträgen und Geschäftsordnungsanträgen eine Redezeit von 3 Minuten. Für die Einbringung von Finanz/Haushaltsanträgen gilt eine Redezeit von 10 Minuten, sowie eine Minute Zeit pro Frage für deren Beantwortung, für Gegenreden zu Finanz/Haushaltsanträgen die reguläre Redezeit von 5 Minuten.
Anträge können auch per Videobotschaft eingebracht werden. Bei vorliegenden
§1. Die LMV wählt eine Wahlkommission, das Präsidium und die Protokollführung.
Alles in offener Abstimmung. Außerdem entscheidet die LMV zu Beginn über die
Tagesordnung.
§2. Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang der Anträge und entscheidet
über das Verfahren. Dabei gilt:
§2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
§2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer
Gegenrede. Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder
Änderungsanträge. Sie müssen dem Präsidium schriftlich vorgelegt und von einemSie müssen dem Präsidium schriftlich oder digital vorgelegt und von einem
der Anwesenden eingebracht werden, dafür stehen fünf Minuten Redezeit zur
Verfügung; sie sollen dem Präsidium darüber hinaus digital vorgelegt werden.
der Anwesenden eingebracht werden. Für Reden zu eigenständigen Anträgen gilt eine Redezeit von 5 Minuten, für Reden zu Änderungsanträgen und Geschäftsordnungsanträgen eine Redezeit von 3 Minuten. Für die Einbringung von Finanz/Haushaltsanträgen gilt eine Redezeit von 10 Minuten, sowie eine Minute Zeit pro Frage für deren Beantwortung, für Gegenreden zu Finanz/Haushaltsanträgen die reguläre Redezeit von 5 Minuten.
Anträge können auch per Videobotschaft eingebracht werden. Bei vorliegenden
Änderungs- und Ergänzungsanträgen schlägt das Präsidium der LMV eine
Verfahrensweise der Behandlung vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die
erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben.
§2.4. Ab fünf inhaltlichen Anträgen kann eine Antragspriorisierung erfolgen.
Dies geschieht durch einen Antrag an die Geschäftsordnung. Im Rahmen des Inhalts
dieses Antrags kann das Präsidium entscheiden, wie die Antragspriorisierung
durchgeführt wird.
§3. Das Präsidium besteht aus jeweils zwei Mitgliedern, die die Sitzung leiten
und die Redeliste führen. Das Protokoll wird von einer dritten und ggf. vierten
Person übernommen.
§3.1. Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen. Das bedeutet, dass
Personen, die während des aktuellen Tagesordnungspunkts noch nichts gesagt
haben, auf der Redeliste unter Beachtung der FLINTA*Quotierung vorgezogen
werden.
§4. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Thüringen. Redeberechtigt sind alle Teilnehmer*innen der LMV. Eingebracht werden
können auch Anträge per Videobotschaft.
§5. Die Bewerber*innen für die Wahl des Landesvorstands haben drei Minuten
Redezeit für ihre Vorstellungsrede und zwei weitere Minuten für die Beantwortung
von Fragen. Alle weiteren Bewerber*innen haben drei Minuten Redezeit für ihre
Vorstellungsrede und eine weitere Minute für die Beantwortung von Fragen. Die
Anzahl der Fragen kann auf Antrag des Präsidiums oder auf GO-Antrag begrenzt
werden.
§6. Für Änderungsanträge, Ergänzungsanträge und Bewerbungen existiert keine
Frist, außer der, dass nach Abschließen eines TOPs Anträge zu diesem nur noch
mithilfe eines Rückholantrages gestellt werden können. Eigenständige Anträge
sind vor Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu stellen.
§7. Debatten zu Anträgen und Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro-und-
Kontra-Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra-
Beitrag, dabei ist die Einbringung des Antrages als Pro-Beitrag zu werten. Wenn
durch GO-Antrag nicht anders beschlossen, sind alle anderen Debatten als offene
Debatten zu führen.
Aufschlüsselung für Klarheit, Haushalt bisher nicht berücksichtigt.