Es sollte protokolliert werden, für welchen Zeitraum die Entlastung beantragt und bestätigt wird.
Die angegebenen Zeiträume sind mit der damaligen Rechnungs-Prüferin Charlotte abgestimmt. Zur Transparenz: Die Prüfung erfolgte am 27.10.2024. Im Bericht der Rechnungs-Prüfung steht, dass die Prüfung für einen Zeitraum bis zum 28.10.2024 stattgefunden hätte, was keinen Sinn ergibt. Durch Rücksprache stellte sich heraus, dass der 26.10.2024 anstatt dem 28.10.2024 gemeint war.
Generell sollte zukünftig die Rechnungs-Prüfung für das jeweils letzte Kalender-Jahr durchgeführt werden. Das schreibt die Finanz-Ordnung zwar nicht vor (sowohl in der aktuellen Fassung als auch in der vorgeschlagenen Neu-Fassung). Es ist jedoch sinnvoll, denn die Entlastung des Landes-Vorstands muss nach Finanz-Ordnung eigentlich für das letzte Kalender-Jahr durchgeführt werden.